Bedingungen und Konditionen

1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, sofern sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen. Stillschweigen unsererseits gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Andere Bedingungen oder Abreden bedürfen unserer besonderen schriftlichen Anerkennung.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im folgenden: Unterlagen) behalten wir uns unsere Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich und vollständig zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen übertragen haben.

Sofern für die Ausführung eines Auftrages Spezialwerkzeuge erforderlich sind, werden diese dem Besteller ganz oder teilweise in Rechnung gestellt.Diese Werkzeuge bleiben unser Eigentum und in unserem Besitz. Rechnungen für Werkzeuge sind nicht skontierfähig und sofort fällig.

Angebote sind freibleibend. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. Mündliche Nebenabreden sind in keinster Weise verbindlich.Für den Fall, dass keine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

Die in dem Angebot zugrunde liegenden Mengen und Typen sind verbindliche Abnahmemengen.

Die unserem Angebot zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sind sorgfältig ermittelt, aber nur angenähert und für die Lieferung nicht verbindlich. Verbesserungen und Änderungen bleiben vorbehalten.

Eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% ist bei der Gesamt- bzw. Teillieferung zulässig.

Bestellmengen können an bestehende Verpackungseinheiten angeglichen werden.

Katalogartikel können im abgestimmten Einzelfall gegen eine Bearbeitungsgebühr zurückgenommen werden. Kundenspezifische Produkte sind generell von der Rücknahme ausgeschlossen.

2. Preise
Die Listenpreise sind Bruttopreise per 100 (Module per 1) Stück zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise basieren auf den heutigen Herstellungskosten und werden berechnet, wenn sie bis zum Tage der Lieferung von weiteren Erhöhungen, z.B. Materialpreis- und Lohnerhöhungen, nicht betroffen werden. Ansonsten behalten wir uns eine Preisberichtigung vor.

Lieferungen erfolgen ab Werk auschließlich Verpackungskosten.Lieferungen ab einem Nettoauftragswert von 500,00 Euro erfolgen einschließlich Verpackungskosten.

3. Lieferungen
Die angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Die angegebenen Termine gelten ab Werk.

Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus.

Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Ereignissen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwehren konnten – gleichviel ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten – z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B.Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei.

Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige, hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Bestellers.

Teillieferungen können ausgeführt werden.

Bei Überschreitung der für eine Abrufbestellung vereinbarten Abnahmefrist sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen. Abrufe sind entsprechend den normalen Lieferzeiten rechtzeitig einzuteilen.

4. Zahlung
Werden bei Geschäftsabschluss gemäß der Auftragsbestätigung keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, so sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.Die Zahlungen sind kosten- und spesenfrei in bar oder auf eines unserer Konten zu leisten. Schecks gelten erst nach endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Besteller befindet sich mit der Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles in Verzug.Bei unbekannten Auftraggebern oder bei solchen, deren Kreditverhältnisse uns nicht bekannt sind, erfolgt Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme bzw. gegen Akkreditiv ohne Skontoabzug.Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Bereits eingeräumte Zahlungsziele können vom Lieferanten widerrufen werden.

Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Besteller. Der Besteller tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen, die ihm aus einem Weiterverkauf entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst auf den Kunden übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.

Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen, steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt.

Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

6. Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht – auch bei frachtfreier Versendung und Selbstabholung – mit dem Verlassen unserer Versandstelle auf den Besteller über. Wird die Ware ins Ausland oder unmittelbar an Dritte versandt, so hat die Abnahme in unserem Werk zu erfolgen, anderenfalls gilt die Ware als bedingungsgemäß geliefert.

Bei Versendung bestimmen wir Spediteur, Frachtführer und Versandweg.Der Versand der Ware erfolgt stets nach unserem besten Ermessen. Verlangt der Besteller eine abweichende Versandart, Verpackungsart oder Teillieferung, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.Die Verpackung wird sorgfältig vorgenommen und zu Selbstkosten berechnet. Für Beschädigungen und Bruch kommen wir nicht auf.

7. Gewährleistung
Beanstandungen wegen Mängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind dem Lieferer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich unter genauer Angabe der Gründe mitzuteilen. Dabei sind Lieferscheine beizufügen sowie die Kontrollnummern der Innenverpackung anzugeben. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt. Das Gleiche gilt, wenn uns der Besteller nicht unverzüglich nach unserem Verlangen eine sachgerechte Prüfung des Mangels ermöglicht.

Gewährleistungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, schließen wir aus.Im Rahmen unserer Geschäftsverbindung mit Unternehmen leisten wir für die Mängelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von 1 Jahr ab Lieferung. Wir schließen unsere Haftung durch Rückgriffsrecht aus der Lieferkette aus, da wir ein reiner Komponenten-Hersteller sind. Produkthaftung ist davon nicht betroffen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.

Zur Mängelbeseitigung ist uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns dies verweigert, so sind wir insoweit von der Gewährleistung befreit.

Für fehlerhaftes Material wird kostenlos freier Ersatz geleistet unter der Voraussetzung, dass die schadhaften Teile an uns zurückgeliefert werden. Kosten irgendwelcher Art, die durch das schadhafte Teil verursacht werden sowie Kosten für das Auswechseln der schadhaften Teile oder Folgekosten, gehen nicht zu unseren Lasten.

Aus schadhaften Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten.

Rücksendungen haben nur nach Rücksprache mit unserem Verkauf und generell frachtfrei zu erfolgen.

8. Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz
Bei Lieferungen in Länder der Europäischen Gemeinschaft ist der Besteller verpflichtet, uns seine Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer bei der Bestellung zu nennen. Falls uns der Besteller seine Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer nicht oder unzutreffend nennt, sind wir berechtigt, Ersatz des dadurch verursachten Schadens vom Besteller zu verlangen.

Dasselbe gilt, falls uns der Besteller bei Lieferungen ab Werk die notwendigen Bestätigungen über den Transport und Endverbleib der Ware nicht zur Verfügung stellt. Wir sind nicht verpflichtet, die uns übermittelte Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer nachzuprüfen.

9. Gerichtsstand
Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich ergebende Streitigkeiten der Sitz der Firma des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, beim Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

10. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

11. Schlussbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen fehlen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.